Pressemitteilung

Vergleichswebsite für die in Verbindung mit einem Zahlungskonto erhobenen Entgelte

Pressemitteilung 18/35

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) informiert hiermit die Öffentlichkeit über die Einrichtung einer Website, welche einen Vergleich für die in Verbindung mit einem Zahlungskonto erhobenen Entgelte ermöglichen soll.

Die Vergleichswebsite ist ab dem 1. November 2018 über folgenden Link zugänglich: www.frais-compte-paiement.lu.

Die CSSF ist für die Einrichtung und die Verwaltung der Vergleichswebsite für die in Verbindung mit einem Zahlungskonto erhobenen Entgelte zuständig. Die Vergleichswebsite verfolgt keinen kommerziellen Zweck; sie dient dazu, der Öffentlichkeit in einer transparenten und objektiven Art und Weise die von den betroffenen und von der CSSF beaufsichtigten Zahlungsdienstleistern angewendeten Entgelte in Bezug auf die an ein Zahlungskonto gebundenen typischen Dienstleistungen zu präsentieren.

Die auf der Vergleichswebsite angezeigten Ergebnisse bieten keine vollständige Vergleichsansicht in Bezug auf die auf dem Markt für Zahlungskonten praktizierten Entgelte, sondern beschränken sich auf die von den Zahlungsdienstleistern für die typischerweise mit einem Zahlungskonto verbundenen Dienstleistungen erhobenen Entgelte, welche:

a) über mindestens 25 Filialen in Luxemburg verfügen und mindestens 2,5 Prozent der gemäß dem modifizierten Gesetz vom 18. Dezember 2015 über den Zahlungsausfall von Kreditinstituten und gewissen  Wertpapierfirmen garantierten Einlagen halten;

b) ohne die unter a) aufgeführten Kriterien zu erfüllen, eine ausdrückliche Anfrage zur

Veröffentlichung ihrer Entgelte bei der CSSF eingereicht haben.

Im Falle der Feststellung von ungenauen Informationen in Bezug auf die veröffentlichten Entgelte besteht die Möglichkeit, der CSSF die entsprechenden Ungenauigkeiten über die folgende E-Mail Adresse mitzuteilen: fraissignalement@cssf.lu.

Wir weisen darauf hin, dass die auf der Vergleichswebsite veröffentlichten Entgelte von solchen Entgelten abweichen können, die ein Zahlungsdienstleister seinen Kunden gegenüber im Rahmen eines Dienstleistungspakets („package of services“) anbietet.