Beschwerden über Verstöße gegen das Gesetz vom 10. November 2009 über Zahlungsdienste
Pressemitteilung 19/08
Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) informiert hiermit die Öffentlichkeit über die Einführung eines formellen Verfahrens, welches Zahlungsdienstnutzern, E-Geld-Inhabern und anderen interessierten Parteien, einschließlich Verbraucherverbänden, erlaubt, eine Beschwerde wegen mutmaßlicher Verstöße von Zahlungsdienstleistern und E-Geld Emittenten gegen Vorschriften des Gesetzes vom 10. November 2009 über Zahlungsdienste („Gesetz von 2009 über Zahlungsdienste“) bei der CSSF einzulegen. Zu den Zahlungsdienstleistern in Luxemburg zählen Banken, Zahlungsinstitute, E-Geld Institute oder Post Luxembourg (Services Financiers Postaux).
Weitere Informationen zu dem Verfahren, welches im Rahmen der Einreichung einer Beschwerde wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Vorschriften des Gesetzes von 2009 über Zahlungsdienste eingehalten werden muss, finden Sie unter folgendem Link.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Beschwerde über einen Zahlungsdienstleister oder einen E-Geld Emittenten, bezüglich derer der Beschwerdeführer einen Verstoß gegen rechtliche Verpflichtungen aus dem Gesetz von 2009 über Zahlungsdienste vermutet, separat von individuellen Beschwerden eines Kunden gegenüber einem von der CSSF beaufsichtigten Finanzdienstleister behandelt wird. Solche individuellen Kundenbeschwerden werden im Rahmen des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens der CSSF.