Aufgaben und Zuständigkeitsbereich

Übersicht

    Die Commission de Surveillance du Secteur Financier – kurz CSSF – besteht unter diesem Namen seit einem Gesetz vom 23. Dezember 1998. Sie entstand aus der Fusion zwischen Bankenaufsicht und Börsenaufsicht.

    Was ist der Zuständigkeitsbereich der CSSF?

    Der Zuständigkeitsbereich der CSSF beinhaltet die prudentielle Aufsicht :

    • der Banken,
    • der Wertpapierfirmen,
    • der Gewerbetreibender des Finanzsektors,
    • der Unterstützender Gewerbetreibender des Finanzsektors,
    • der anderen Finanzdienstleister insbesondere auch der Investmentgesellschaften,
    • der Investmentfonds,
    • der Managementgesellschaften von Investmentfonds,
    • der Pensionsfonds,
    • der Verbriefungsgesellschaften die regelmäßig Finanzinstrumente für die Öffentlichkeit auflegen,
    • der Risikokapitalgesellschaften,
    • der Zahlungsinstitute,
    • der E-Geld-Institute,
    • der Crowdfunding Service Providers.

    Die CSSF ist auch zuständig für die Aufsicht der Märkte für Finanzinstrumente und deren Betreiber.

    Seit November 2010 ist die CSSF zuständig für die öffentliche Abschlussprüferaufsicht.

    Außerdem überwacht die CSSF die Einhaltung der Vorschriften bezüglich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aller ihrer Aufsicht unterliegenden Personen und Gesellschaften.

    Die CSSF ist zuständig für den Schutz des Verbrauchers im Finanzbereich sowie die Förderung des Allgemeinwissens bezüglich Produkte und Dienstleistungen aus dem Finanzbereich

    Was ist der Aufgabenbereich der CSSF?

    Die Überwachung durch die CSSF erfolgt nicht um die Interessen der Finanzdienstleister, deren Kunden oder Dritter zu wahren, sondern erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse.

    • In diesem Rahmen wacht die CSSF über die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen bezüglich des Finanzplatzes durch die Personen, die Ihrer Überwachung unterliegen.
    • Die CSSF stellt ein Gutachten bezüglich jeder Person aus, die sich in Luxemburg niederlassen will, um Finanzgeschäfte zu betreiben und achtet streng auf die Einhaltung aller Zulassungskriterien.
    • Die CSSF erteilt selbst die Zulassung für Investmentfonds, Managementgesellschaften von Investmentfonds,  Risikokapitalgesellschaften, Verbriefungsgesellschaften und Pensionsfonds.

    Neben der Zulassung und der Aufsicht der Finanzunternehmen hat die CSSF auch eine pro aktive Rolle und das Gesetz überträgt der CSSF folgende Zusatzaufgaben:

    • Die Koordination der Ausführung der Regierungsinitiativen und Maßnahmen zur Expansion der Aktivitäten auf dem Finanzplatz Luxemburg.
    • Die Unterbreitung von Vorschlägen um das rechtliche Umfeld des Finanzplatzes zu verbessern.
    • Die Analyse von allen Fragen bezüglich Finanzaktivitäten die der Finanzminister an die CSSF richtet.
    • Fast alle Texte betreffend die Finanzaufsicht werden auf EU-Ebene entschieden. Von großer Bedeutung ist daher die Teilnahme der CSSF an den Verhandlungen bezüglich Finanzfragen auf europäischer und internationaler Ebene, sowie bei der späteren Implementierung der EU-Texte in nationales Recht.

    Dokumentation

    Gesetze, Verordnungen, Richtlinien