Letzte Aktualisierung 7. September 2023

Barrierefreiheit

Übersicht

    Die Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.cssf.lu.

    Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

    Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (z.B. Sehbehinderung, Hörbehinderung, körperliche Behinderung, kognitive Behinderung, usw.).

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Website ist wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Allgemeinen Referenzwerk zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Web (RGAA) v4.1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    a) Unvereinbarkeit mit dem RGAA 4.1:

    • Einige dekorative Bilder werden von unterstützenden Technologien nicht ignoriert.
    • Einige iFrame-Titel sind nicht relevant.
    • Einige Kontraste zwischen Textfarbe und Hintergrundfarbe sind nicht stark genug.
    • Einige Kontraste zwischen der Farbe von Bestandteilen der Benutzeroberfläche oder informationstragenden grafischen Elementen und der Hintergrundfarbe sind nicht stark genug.
    • Einige Zellen in Datentabellen sind nicht korrekt mit ihren entsprechenden Überschriften verknüpft.
    • Einige Links sind nicht eindeutig erkennbar.
    • Einige Skripte sind nicht mit unterstützenden Technologien kompatibel.
    • Einige Skripte sind nicht über die Tastatur oder ein Zeigegerät steuerbar.
    • Einige Kontextänderungen, die durch Skripte eingeleitet werden, werden nicht angezeigt oder sind nicht steuerbar.
    • Einige Statusmeldungen werden von unterstützenden Technologien nicht korrekt wiedergegeben.
    • Der erzeugte Quellcode ist gemäß dem angegebenen Dokumenttyp ungültig.
    • Einige Seitentitel sind nicht relevant.
    • Einige Sprachänderungen werden nicht angezeigt.
    • Einige Tags werden nur zu Präsentationszwecken verwendet.
    • Einige Informationen werden nicht durch die ordnungsgemäße Verwendung von Titeln strukturiert.
    • Die Struktur der Seiten ist nicht kohärent.
    • Einige Listen sind nicht richtig strukturiert.
    • Einige Stylesheets werden nicht zur Steuerung der Darstellung verwendet.
    • Einige Links, die nicht eindeutig zuzuordnen sind, sind im Vergleich zu ihrem umgebenden Text nicht sichtbar.
    • Versteckte Inhalte dürfen von unterstützenden Technologien nicht ignoriert werden.
    • Einige Inhalte können nicht ohne horizontales Scrollen für ein Fenster mit einer Breite von 320 Pixeln dargestellt werden.
    • Einige Formularfelder haben keine Beschriftung.
    • Einige Beschriftungen von Formularfeldern sind nicht relevant.
    • Einige Gruppierungen von Feldern gleicher Art haben keine Legende.
    • Der Zweck von Eingabefeldern kann nicht abgeleitet werden, um das automatische Ausfüllen mit den Daten des Nutzers zu erleichtern.
    • Bereiche, in denen Inhalte zusammengefasst sind und die auf mehreren Seiten vorkommen (Kopfzeile, Hauptnavigation, Hauptinhalt, Fußzeile und Suchmaschine), können nicht erreicht oder vermieden werden.
    • Elektronische Dokumente (PDF, Microsoft Office) zum Herunterladen sind nicht zwangsläufig barrierefrei. Barrierefreie Versionen können mithilfe der Kontaktdaten die unter „Feedback und Kontaktangaben“ angegeben sind, angefragt werden.
    • Bestimmte zeitbasierte Medien (Videos, Podcasts) sind möglicherweise nicht barrierefrei. Barrierefreie Versionen können mithilfe der Kontaktdaten die unter „Feedback und Kontaktangaben“ angegeben sind, angefragt werden…

    b) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen

    • „Leaflet“-Karten
    • Spamschutzsystem „ReCaptcha – Google“

    Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 7. September 2023 erstellt.

    Die Aussagen in dieser Erklärung beruhen auf einer, von „Ideance“ vorgenommenen tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit den Anforderungen des RGAA 4.1.

    Feedback und Kontaktangaben

    Sollten Sie eine Beeinträchtigung der Barrierefreiheit feststellen, kontaktieren Sie uns bitte wie folgt:

    CSSF
    283, route d’Arlon
    L-1150 Luxembourg
    Tél. : (+352) 26 25 1-1
    direction@cssf.lu

    Wir bitten Sie, uns eine Beschreibung der Beeinträchtigung bezüglich der Barrierefreiheit sowie die betreffende Seite anzugeben. Wir verpflichten uns, Ihnen binnen eines Monats per E-Mail zu antworten. Um das Problem nachhaltig und auf angemessene Weise zu beheben, wird die Korrektur des Fehlers bezüglich der Barrierefreiheit im Online-Modus bevorzugt. Ist dies nicht möglich, wird Ihnen die gewünschte Information in einem barrierefreien Format übermittelt, wahlweise:

    • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
    • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

    Weiterhin verpflichtet sich die CSSF, Ihnen barrierefreie elektronische Dokumente (PDF, Microsoft Office) und zeitbasierte Medien (Videos, Podcasts), die zur Verfügung stehen, aber zurzeit nicht barrierefrei sind, so schnell wie möglich, auf Anfrage, zukommen zu lassen.

    Durchsetzungsverfahren

    Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.

    Service information et presse
    33, boulevard Roosevelt
    L-2450 Luxembourg
    Tel.: (+352) 247-82181
    info@sip.etat.lu