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Die CSSF verfügt über zwei Führungsorgane, den Rat und den Vorstand.
Der Rat der CSSF besteht aus 7 Mitgliedern, davon drei Vertreter aus der Industrie. Der Rat genehmigt die Jahresbilanz, bestimmt den Haushalt sowie die generelle Politik der CSSF. Der Rat darf aber nicht in den Bereich der Aufsicht eingreifen.
Der Vorstand ist das höchste Exekutivorgan der CSSF. Es besteht aus einem Generaldirektor und 4 Direktoren, die alle notwendigen Entscheidungen zur Erfüllung des Auftrages der CSSF treffen. Die eigentliche Aufsicht erfolgt durch die spezialisierten Abteilungen die jeweils für eine bestimmte Unternehmenskategorie zuständig sind.
Bei der Reglementierung legt die CSSF großen Wert darauf die Meinung der Betroffenen zu kennen. Daher gibt es zu bestimmten Themenbereichen Beratungsgremien, in denen auch die Industrie und Verbraucherschutzorganisationen vertreten sind.
Die Überwachung durch die CSSF beruht hauptsächlich auf drei Säulen:
I. Analyse der periodischen Berichte, die die überwachten Personen regelmäßig abliefern müssen | Die Unternehmen müssen je nach Tätigkeit, der CSSF auf monatlicher, vierteljähriger, halbjähriger oder jährlicher Basis Informationen bezüglich ihrer Bilanzaktivitäten, ihrer Resultate und ihrer Risiken liefern. |
II. Kontrollen vor Ort | Diese verfolgen folgende Ziele:
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III. Analyse der Berichte und der Bewertungen der Wirtschaftsprüfer und der internen Finanzkontrolleure der überwachten Unternehmen | Die CSSF greift in großem Maße auf die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und interner Finanzkontrolleure zurück. Neben den regelmäßigen Berichten die die Wirtschaftsprüfer über ein Unternehmen abliefern müssen, kann die CSSF auch einen Auftrag zur Prüfung eines bestimmten Sachverhaltes an einen Wirtschaftsprüfer geben. |
Die CSSF verfügt über ein breites Spektrum an Eingreifsmöglichkeiten für den Fall von Fehlentwicklungen oder Fehlverhalten bei den Finanzunternehmen.
Die CSSF